Die ersten Genossenschaften gründeten sich bereits im Jahre 1862. Sie haben seit 1867 eine gesetzliche Grundlage. Für Wohnungsgenossenschaften wie die Unsere gilt, dass die Förderung ihrer Mitglieder im Mittelpunkt steht. Insbesondere durch eine gute, sichere sowie sozial verantwortbare Wohnungsversorgung, aber auch durch Angebote im sozialen sowie kulturellen Bereich. Die Wohnungsnutzer schließen keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag ab. Für das Nutzungsverhältnis gilt der genossenschaftliche Bestandsschutz. So auch bei uns!

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Ihre Vorteile auf einen Blick

> DAUERWOHNRECHT, DAMIT SCHUTZ VOR EIGENBEDARFSKÜNDIGUNGEN

> ÜBERTRAGBARKEIT DER MITGLIEDSCHAFT

> SOZIALE SICHERHEIT UND SERVICE RUND UMS WOHNEN DURCH EIGENEN SOZIAL-, HAUSMEISTER- UND HAVARIEDIENST

> BEACHTLICHE INVESTITIONEN IN MODERNISIERUNG UND BAULICHE INSTANDSETZUNG

> EIGENE SPAREINRICHTUNG

> WOHNUNGSVERSORGUNG JE NACH LEBENSSITUATION

> SCHUTZ VOR VERKAUF DER WOHNUNGEN DURCH MITBESTIMMUNG DER MITGLIEDER

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